Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Notizwerk GmbH für Schulungen und Seminare (Stand 02/2020)

1. Allgemeine Bestimmungen/ Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Notizwerk GmbH (im Folgenden "Notizwerk") im Rahmen von Schulungen, Seminaren, Workshops, Trainingseinheiten und Kursen (im Folgenden „Veranstaltungen" genannt).

2. Anmeldung /Vertragsschluss

1. Präsentation und Bewerbung von Veranstaltungen auf unserer oder einer Partner-Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die beschriebenen Veranstaltungen zu buchen.
2. Der Vertrag wird verbindlich geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung bestätigen. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden.
3. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform), wodurch der Vertrag zu Stande kommt.
4. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

3. Art und Umfang der Leistung

1. Notizwerk bietet Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings in angemieteten Räumen und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.
2. Offene Veranstaltungen sind solche Veranstaltungen, die als grundsätzlich teilnehmeroffen öffentlich von Notizwerk beworben werden, wobei eine Mindest- und/oder Höchstteilnehmerzahl angegeben sein kann.
3. Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und der übersandten Beschreibung zählt ausschließlich der Inhalt des konkret an den Interessenten versandten Beschreibung.
4. Bei Firmenveranstaltungen sowie Einzeltrainings werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zur Verfügung. Notizwerk stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
5. Jeder Teilnehmer erhält für seine Veranstaltungsteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.
6. Für die Reise zum Veranstaltungsort und ggf. Buchung von Hotelzimmern o.ä. ist der Kunde selbst verantwortlich.

4. Stornierung, Absage

1. Stornierungen müssen in Textform, z.B. als E-Mail bei Notizwerk eingehen.
2. Verträge zu offenen Veranstaltungen können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingeht - werden 50% des Veranstaltungspreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Veranstaltungspreises berechnet. Notizwerk ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
3. Individual-Angebote und Firmenveranstaltungen können bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Preises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot vom Kunden gebuchten und bestätigten Veranstaltungen.
4. Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Notizwerk behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Veranstaltungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
6. Das Rücktrittsrecht kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von uns nur bis zu 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich der Einschränkungen in Absatz ‎8 im Falle eines von uns nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, die weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Notizwerk GmbH, Am Golfplatz 15, 24576 Bad Bramstedt, Tel. 04192 89140-23, E-Mail: eventmanager@notizwerk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

An
Notizwerk GmbH
Am Golfplatz 15
24576 Bad Bramstedt
E-Mail: eventmanager@notizwerk.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*):
____________________
– bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
____________________
(*) Unzutreffendes streichen.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und 2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren. Beginnt unsere Leistung während der Widerrufsfrist, haben Sie nach Ausübung Ihres Widerrufsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil, der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Entscheidend ist der

6. Rechte an den Veranstaltungsunterlagen

1. Notizwerk räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.
2. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Sofern der Kunde in Verzug gerät werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.
3. Eine nicht durch Notizwerk zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.

8. Haftung und Nutzung von IT-Infrastruktur

1. Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von Notizwerk, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung (siehe Absatz ‎4.‎6). Notizwerk haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Notizwerk kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
2. Bei Internet-Veranstaltungen haftet Notizwerk nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber Notizwerk einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung der Veranstaltung durch solche Störungen wird Notizwerk zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann Notizwerk auf Wunsch des Kunden auch eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch 7.7). Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.
3. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:
  • Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.
  • das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig.
  • die Weitergabe und die Zurverfügungstellung von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des/der jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben.

4. Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.
5. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von Notizwerk ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich Notizwerk vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
6. Die Notizwerk haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände von Teilnehmern.
7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

9. Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung Angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

10. Anwendbares Recht

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Notizwerk GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von Notizwerk, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.